Verantwortung für den Arbeitsschutz

Europäische einheitliche Inspektionspflicht
Seit dem Jahr 1988 besteht durch die Regeln der Berufsgenossenschaft die Verpflichtung " Mängel an Regaleinrichtungen, durch die Mitarbeiter gefährdet werden können " unverzüglich und fachgerecht zu beheben. Es wurde allerdings nicht beschrieben wann ein Mangel vorhanden ist.

Mit Hilfe von Universitäten und Prüfinstitutionen und Regalherstellern wurde die Norm EN 15635 erarbeitet.

Für die Einhaltung dieser Norm ist der Arbeitgeber und Betreiber verantwortlich

Als Arbeitgeber oder Betreiber sind Sie dazu verpflichtet sämtliche Lagereinrichtungen wie statische sowie elektrisch angetriebene Regale regelmäßig zu inspizieren.


Das bedeutet :

  • sofortige Meldung bei Beobachtung eines Schadens an den Sicherheitsbeauftragten
  • Regelmäßige Inspektionen
  • Erstellung eines schriftlichen Berichtes mit Pflicht der Aufbewahrung
  • Prüfung der Lagereinrichtung mindestens alle 12 Monate
  • Ermittlung der Ursache bei wiederholten Schäden